Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag im Arbeitsverhältnis – Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

Die Arbeitswelt ist komplex – rechtliche Fragen entstehen oft schneller, als man denkt. Egal ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte sichern wollen oder als Arbeitgeber Klarheit brauchen: Frühzeitige rechtliche Beratung schützt vor Fehlentscheidungen und hilft, Konflikte zu vermeiden.

Ihre Experten für Arbeitsverträge – Rechtssicherheit von Anfang an

Ein klar formulierter Arbeitsvertrag ist die Basis für ein vertrauensvolles und rechtssicheres Arbeitsverhältnis. Er definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und schafft Verlässlichkeit für beide Seiten. In unserer Kanzlei beraten wir Sie kompetent bei der Erstellung, Prüfung oder Anpassung von Arbeitsverträgen – ganz gleich, ob es sich um neue Arbeitsverhältnisse, Vertragsänderungen oder komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen handelt.

Gerade im heutigen Arbeitsumfeld, in dem gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen ineinandergreifen, ist eine professionelle Vertragsgestaltung unerlässlich. Wir helfen Ihnen, alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland unterliegt der Arbeitsvertrag u. a. den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 611a BGB), dem Nachweisgesetz sowie tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen. Zusätzlich wirken Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unmittelbar auf die Vertragsinhalte ein.

Form und Inhalt

Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Bedingungen enthalten – dazu zählen unter anderem Beginn, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeiten und Kündigungsmodalitäten. Auch wenn mündlich geschlossene Verträge grundsätzlich wirksam sein können, ist eine schriftliche Dokumentation zur Absicherung unerlässlich.

Rechte und Pflichten beider Seiten

Arbeitgeber müssen die vereinbarte Tätigkeit ermöglichen, Lohn zahlen und für Arbeitsschutz sorgen. Arbeitnehmer sind zur Arbeitsleistung verpflichtet und müssen die betrieblichen Regelungen und Weisungen beachten.

Vertragsänderungen

Änderungen wie Arbeitszeitverlagerungen, Aufgabenverteilungen oder Gehaltsanpassungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, sofern sie nicht vom Weisungsrecht gedeckt sind. Auch Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen.

Die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Kanzlei wie Billich, Sprenger & Kollegen ist in arbeitsrechtlichen Fragen besonders wichtig.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu erkennen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und rechtssicher zu handeln – ganz gleich, ob es um alltägliche Fragen im Job oder komplexe arbeitsrechtliche Konflikte geht.

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Fachanwälte für Erbrecht Hans Brecht und Jochen Billich
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